Zugang der Gummi- und Kunststoffmaschinenindustrie zum Grünen Kanal in Italien
Gemäß dem Gesetzentwurf des nationalen Premierministers zur Verhängung des Ausnahmezustands vom 22. März 2020 hatten Hersteller von Kunststoff- und Gummimaschinen Zugang zum grünen Kanal – dieser bleibt bestehen, da er der Epidemieprävention dient.
Der italienische Branchenverband Amaplast betonte jedoch, dass alle diese Fabriken das am 24. März von der Regierung und den sozialen Institutionen unterzeichnete Abkommen einhalten müssten. Darin seien sämtliche von den Unternehmen zu ergreifenden Maßnahmen gegen die Epidemie aufgeführt und die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer an erster Stelle gestellt.
Darüber hinaus verlangte er, dass die Unternehmen eine andere Produktionsplanung als bisher vorlegen, damit sie die Produktionsaktivitäten auf diese wirklich wichtigen Abteilungen verteilen können. Diese Entscheidung führte dazu, dass die Unternehmen ihre Zeitpläne wieder entsprechend ihrer tatsächlichen Nachfrage änderten.